Gastschulantrag

Gastschulantrag

Liebe Eltern,

in Bayern herrscht Schulsprengelpflicht. Das heißt, jedes Grundschulkind wird einer Grundschule im unmittelbaren Wohnumfeld zugewiesen.

Benötigen Sie aus wichtigen Gründen den Besuch einer anderen Schule, müssen Sie einen Gastschulantrag stellen.

Der Antrag ist komplett ausgefüllt an der Sprengelschule einzureichen.

Die Sprengelschule leitet den Antrag weiter an die Gastschule und diese leitet den Antrag an das zuständige Schulverwaltungsamt weiter, welches letztendlich über den Antrag entscheidet.

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