Sprachstandserhebung für Kindergartenkinder

Mit der verpflichtenden Sprachstandserhebung wird frühzeitig festgestellt, ob Kinder zusätzliche Förderung in der deutschen Sprache benötigen.

Für die Erhebung ab Februar 2027 betrifft dies Kinder, die zwischen dem 01.10.2021 und dem 30.09.2022 geboren sind. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung möglich.

Einzelheiten zur Teilnahmepflicht, zu Ausnahmen und zu den gesetzlichen Grundlagen finden Sie in der Broschüre „Erstinformation für Eltern“, die auf dieser Seite als PDF zum Download bereitsteht:

Erstinformation Sprachstand für Eltern


Ablauf an unserer Schule


1. Kontakt durch die Schule

Wir schreiben die Eltern der betreffenden Kinder an und informieren über die nächsten Schritte.


2. Registrierung im E-Mail-Verteiler

Bitte registrieren Sie sich über das Kontaktformular. Für organisatorische Informationen würden wir Sie gerne per E-Mail kontaktieren.



Emailkontakt Sprachstandserhebung


3. Rückmeldung des Kindergartens

Bitte teilen Sie uns die Einschätzung des Kindergartens über den angegebenen Rückmeldeweg mit. Erhalten Sie eine Befreiungsbestätigung, müssen Sie diese zusätzlich umgehend im Original bei der Schule abgeben. Die digitale Rückmeldung allein genügt nicht.


4. Einladung und Sprachstandserhebung

Liegt keine Befreiung vor, erhält Ihr Kind per Post eine Einladung mit Termin und Ort. Eine geschulte Lehrkraft führt ein altersgerechtes Screening zu Wortschatz, Sprachverständnis und sprachlichem Gedächtnis durch. Einzelheiten finden Sie in der Broschüre.


5. Ergebnis und weitere Schritte

Sie erhalten das Ergebnis im Anschluss an den Test. Bitte legen Sie den Ergebnisbericht im Kindergarten vor. Wird Sprachförderbedarf festgestellt, informieren wir Sie über die verpflichtende Förderung in einer staatlich geförderten Kindertageseinrichtung mit integriertem Vorkurs Deutsch.